Warum Privatpatienten und Selbstzahler?

Psychologische Psychotherapeuten erhalten die Möglichkeit über die gesetzlichen Kassen (Chipkarten-Verfahren) abzurechnen, von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin. Dazu brauchen sie eine Niederlassung. Die Anzahl aller fachärztlichen und psychotherapeutischen Niederlassungen regelt die KV.

Berlin ist für psychologische Psychotherapeuten, die sich in eigener Praxis neu niederlassen wollen und die Zulassung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin beantragen, ein geschlossener Bezirk. Das bedeutet, möchte man sich als Psychologischer Psychotherapeut in Berlin mit einem KV Sitz niederlassen, muß man auf einen frei werdenden Praxissitz warten. Trotz langer Wartezeiten auf einen Therapieplatz besteht offiziell eine Überversorgung. Um einen Niederlassung zu erhalten muß man sich in die Warteliste eintragen. Einen Sitz zu erhalten kann Jahre dauern. Ich habe mich entschlossen, die Wartezeit auf einen Kassensitz als Privatbehandler zu überbrücken. Gesetzlich Versicherte können unter bestimmten Voraussetzungen dennoch behandelt werden. Das Verfahren nennt man Kostenerstattungspsychotherapie.

Mehr erfahren Sie dazu auf der Seite Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung.